AGB Ph Heliflug Hubschrauber Rundflug

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

 

AGB PH-Heliflug

 

§ 1 Präambel

PH Heliflug ist Anbieter und Vermittler von Charterflügen, Rundflügen, Foto- und anderen Flügen. PH Heliflug unterhält keinen Linien- und Pauschalreisen-Flugverkehr. Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für alle Flüge, die die Beförderung von Personen zum Gegenstand haben, sofern nicht davon abweichende, individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Fluggast (Passagier), der einen Beförderungsvertrag mit der PH Heliflug abschließt, unterwirft sich den Bestimmungen dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen.

 

§ 2 Abschluss und Inhalt des Vertrages / Bezahlung des Fluges

Ein Beförderungsvertrag zwischen PH Heliflug und dem Passagier wird in einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Passagier geschlossen. Diese allgemeinen Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.  

Vor dem Flug stellt die PH Heliflug einen Gutschein aus, der im Voraus zu bezahlen ist. Die Ausstellung des Gutscheines kann entfallen, wenn der bzw. die Passagiere unmittelbar vor dem Flug die Kosten desselben entrichten. Der Gutschein kann auf mehrere Personen ausgestellt werden. Diese Bedingungen gelten auch, wenn PH Heliflug wegen äußerer Umstände keinen Gutschein ausstellen kann (z.B. Zusteigen im Gelände).

Der Passagier bezahlt den Flugpreis (Gutscheines) im voraus und erhält dafür einen Gutschein den er dann einlösen kann. PH Heliflug kann die Beförderung verweigern, wenn der Passagier den vereinbarten Preis nicht vollständig vor Antritt des Fluges bezahlt hat.

Die tatsächliche Flugzeit wird an der momentan geltenden Preisliste angeglichen. So das bei älteren Gutscheinen sich die Flugzeit verkürzen kann.  

PH Heliflug kann für den Flug einen anderen Helikoptertyp einsetzen, als sie vertraglich vereinbart hat oder sie kann einen Dritten beauftragen, den Flug durchzuführen. Für den Passagier sind damit keine zusätzlichen Kosten, aber auch keine Preisminderungen verbunden. Ebenso ist PH Heliflug Vermittler, so können wir Flüge durch Partner Unternehmen durchführen lassen.
 

§ 3 Wetter-Bedingungen

Zum Fliegen mit dem Hubschrauber werden mindestens 800 m Sichtweite benötigt, die Wolkenhöhe muss wenigstens 300 m betragen und die Windgeschwindigkeiten müssen unter 30 km/h liegen. Dies sind die gesetzlichen Minima welche PH Heliflug stes einhält. Um so dem Passagier ein unvergessliches Erlebnis zu bieten.. Die Entscheidung über flieg baren Bedingungen obliegt ausschließlich dem Piloten.

   

§ 4 Startzeit / Sitzplatz

Der Hubschrauber und die anderen Fluggäste können leider nicht auf verspätete Passagiere warten. Ist der Passagier nicht rechtzeitig (mind. 15 Min. vor Abflug) am Treffpunkt, wird ohne ihn gestartet und das Ticket verfällt. Man sollte daher genügend Zeitreserven einplanen! Sollte PH Heliflug durch den Storno keine finanziellen Nachteile entstehen – z.B. weil ein Ersatz-Passagier mitfliegt – fallen keine Stornokosten an bzw. das Ticket verfällt nicht. Kann der Passagier am Tag des Fluges keinen Gutschein vorweisen, ist der Betrag des Gutscheinwertes an diesem Tag in bar zu entrichten. Der Betrag wird erstattet, sobald der Gutschein vorgelegt wird.

Muss der Flugtag witterungsbedingt oder aus technischen Gründen abgesagt werden, werden die Fluggäste nach Möglichkeit unmittelbar darüber informiert. Ansprüche daraus entstehen nicht!

Die Rundflüge finden nur bei ausgebuchtem Helikopter statt. Sollte ein Rundflug nicht stattfinden können, wird der Passagier nach Möglichkeit rechtzeitig telefonisch darüber informiert und erhält einen Ersatztermin. Dazu ist bei der Buchung zwingend die Angabe einer Mobilfunktelefonnummer nötig.

Rundflüge finden zudem nur statt, wenn die Teilnehmerzahl erreicht ist. Diese kann unterschritten werden, wenn Passagiere kurzfristig absagen oder nicht genügend Passagiere anmelden. Es muss in jedem Fall eine kostendeckende Disposition gewährleistet sein. PH Heliflug ist in jedem Fall bemüht, die erworbenen Gutscheine in der gebuchten Flugsaison einzulösen!  

 

§ 5 Passagiere

Passagiere müssen über eine normale physische Verfassung verfügen. Jeder Passagier tritt den Flug auf eigene Gefahr an. Passagieren, die sich nicht wohl fühlen, ein erhöhtes gesundheitliches Risiko haben oder unter erheblichem Medikamenteneinfluss stehen, rät PH Heliflug ausdrücklich von einem Hubschrauberflug ab und behält sich auch die Mitnahmeverweigerung vor. Alkoholisierte Passagiere werden nicht befördert. Das Maximalgewicht liegt bei 100 kg pro Passagier. Sofern Passagiere ein der Bestellung ein falschen Gewicht angeben kann die Mitnahme verweigert werden und das Ticket verfällt.

 

§ 6 Gepäck

Die von uns eingesetzten Hubschrauber haben sehr unterschiedliche Gepäckfächer. Möchte ein Passagier Gepäck auf den Flug mitnehmen, so ist die Art und Größe der Gepäckstücke im Vorfeld mit PH Heliflug abzustimmen.

PH Heliflug behält sich vor, die Beförderung von Gepäckstücken abzulehnen oder Passagiere wegen Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen (s. § 5) auszuschließen.

   

§ 7 Sicherheit

Am Flugtag wird größten Wert auf Sicherheit gelegt. Den Anweisungen des Flugpersonals ist daher unbedingt Folge zu leisten. Der Pilot entscheidet über Start und Landung des Hubschraubers, Flugroute und Dauer und ggf. über eine Unterbrechung oder Abbruch des Fluges (z.B. wegen Wetteränderung, höherer Gewalt oder behördlichen Auflagen). Eine Rückerstattung erfolgt ggf. nach Prüfung des Einzelfalles.

 

§ 8 Haftung

Passagiere sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes gegen Schäden (Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung) versichert (Deckungssumme 5 Millionen Euro). Darüber hinausgehende Ansprüche werden nicht übernommen und sind nicht versichert.

 

§ 9 Schlussbestimmung

Sämtliche Ansprüche aus bzw. in Verbindung mit dem zwischen PH Heliflug und dem Passagier geschlossenen Beförderungsvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einschlägigen Verweisungsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Beförderungsvertrag ist Volkach/Bayern.

 



 

PH Heliflug

Dr. Genglerstr.4

97332 Obervolkach

 

Tel.: 0049 9381 802222

Mail: info@ph-heliflug.de

Web: http://www.ph-heliflug.de